Skip to main content

Die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) praktisch erklärt

Am 13.12.2024 ist die neue Verordnung über die Produktsicherheit (General Product Safety Regulation-GPSR) in Kraft getreten. Wen betrifft diese und was ist konkret zu tun?

Verkaufen Sie Non-Food-Produkte an Verbraucher in der EU oder Nordirland?

Dann müssen Sie die neuen Vorschriften umsetzen.

Was ist der Zweck der Produktsicherheitsverordnung?

Verbraucher besser vor unsicheren Produkten zu schützen.

Welche Vorschriften müssen Betreiber von Online-Shops beachten?

Sie sind zu folgenden Angaben verpflichtet:

  • Zentralen Ansprechpartner für die Kommunikation mit Sicherheitsbehörden nennen
  • Sich im Safety Gate Portal registrieren. Dies ist der zentrale Kontaktpunkt
  • Interne Verfahren zur Sicherstellung der Produktsicherheit implementieren

Weiter müssen Sie mit Ihrem Angebot sicherstellen, dass:

  • Auf dem Produkt oder Verpackung die
    • Kontaktdaten des Herstellers, Importeurs oder Bevollmächtigten (in der EU) stehen
    • Jedes Produkt muss über eine Typ-, Serien- oder Identifikationsnummer verfügen, die leicht lesbar ist
  • Klar verständliche Anleitungen und Sicherheitsinformationen verfügbar sind
  • Technische Dokumentationen müssen jederzeit für schnelle Rückrufe verfügbar sein
  • Kunden müssen im Rahmen eines Rückrufs vollständig zurückerstattet, ein Ersatzprodukt angeboten oder das Produkt kostenlos repariert werden

Wichtig: die Sicherheitsinformationen!

Kurz gesagt Die GPSR bringt mehr Verantwortung und Transparenz. Gerade bei den Anleitungen und Sicherheitsinformationen reicht es oftmals nicht mehr aus, z.B. Sicherheitsdatenblätter, welche als pdf vorliegen, zu verlinken. Der Verbraucher muss mögliche Gefahren z.B. die Gefahrenpiktogramme (CLP) leicht (im Online-Angebot) erkennen können. Dies stellt viele Online-Shop Betreiber vor große Herausforderungen bezüglich der Produktdatenpflege für ihre Shops.

Grafik Beispiel Piktogramme GHS07 und GHS02

Beispiel: Gefahrenpiktogramme